1. Vom Schießstandleiter ist ein
Schießbuch mit erweiterten Angaben der Schießstandbenutzer mit folgenden
Angaben zu führen: Vorname, Name, Wohnort, Verein/ Jäger in
Sachsen/Gast, Unterschrift Belehrung, Vorlage
Jagdschein/WBK/Personalausweis, Unterschrift der Standaufsicht. Es soll
insbesondere abgesichert werden, dass die Personalien von Nichtinhabern
einer WBK aufgenommen werden können. Lehnt dies ein Gast ab, wird er zum
Verlassen des Schießstandes aufgefordert.
2. Nichtinhaber einer WBK und
unbekannte Personen dürfen nur nach gesonderter Terminvereinbarung
(außerhalb der Trainingszeiten von Vereinsmitgliedern) den Schießstand
benutzen, wenn ausreichend Standaufsichten anwesend sind.
3. Die Einfahrt auf den Schießstand
ist grundsätzlich nur dem Schießstandpersonal erlaubt. Andere Personen
dürfen nur mit Genehmigung des Schießstandleiters auf den Platz fahren.
Hierzu ist das entsprechende Hinweisschild am Einfahrtstor zu beachten.
4. An allen Ständen (Trapstand,
Kugelstand, laufender Keiler/Klapphase) sind verschließbare
Blechschränke zur kurzzeitigen sicheren Verwahrung von Waffen und
Munition (des Jagdverbandes) aufzustellen. Sollte eine Standaufsicht aus
technischen Gründen den Stand kurzzeitig verlassen müssen, werden
Verbandswaffen und Munition in den Stahlschrank eingeschlossen. Alle
Schießstandnutzer haben für die Sicherheit ihrer Waffen und Munition vor
dem Zugriff Dritter selbst Sorge zu tragen (dies ist ein Hinweis der
Belehrung, für die der Schütze unterzeichnet).
5. Den Anweisungen des
Schießstandleiters ist Folge zu leisten, sonst kann ein Platzverweis
ausgesprochen werden.
6. Alle Benutzer müssen sich beim
Schießstandleiter oder Aufsichtsperson anmelden, auch Nichtschützen.
Dazu wird ein Schild am Eingang des Schießstandgeländes angebracht mit
folgendem Inhalt:“ Besucher des Schießstandes haben sich unaufgefordert
und umgehend bei der Standaufsicht zwecks Registrierung zu melden.
7. Die Standaufsicht ist deutlich
kenntlich zu machen, z.B. durch Armbinde oder Weste mit Aufschrift
„Aufsicht“.
8. An jedem Stand wird der Name der
Standaufsicht angeschrieben.
9 .An jedem Stand (Trapstand,
Kugelstand, laufender Keiler/Klapphase) werden die zu unterzeichnenden
Belehrungshinweise deutlich sichtbar ausgehangen.
10. Nichtinhaber einer WBK haben beim
Schießstandleiter Belehrungshinweise zu unterzeichnen.
11. Fotografieren und Filmen auf dem
Schießstand ist verboten. Im Eingangsbereich des Schießstandes ist ein
entsprechendes Hinweisschild angebracht.
Schießplatzordnung